Traktor – Renault Super 3/R 7052:
Der „Renault Super 3/R 7052“ ist ein Ackerschlepper in Blockbauweise der Super-Baureihe, der zwischen 1964 und 1965 von der Firma Renault hergestellt wurde.
Bei dem Model Super 3 handelt es sich um einen Diesel mit einem Hubraum von 1810 cm³ und einer Leistung von 18,4 KW/25 PS (stehender luftgekühlter Viertakt-Zweizylinder-Diesel-Saugmotor, Typ: AKD 112 Z). Der Traktor ist mit einem Renault-Wechsel-Zahnradgetriebe mit sechs Vorwärtsgängen und einen Rückwärtsgang ausgerüstet. Er besitzt Hinterradantrieb und erreicht eine Geschwindigkeit von knapp 24 Km/h.
Als Zapfwelle besitzt der Schlepper serienmäßig eine mechanisch betätigte, unabhängige Motor-Zapfwelle; optional ist eine abhängige Getriebezapfwelle, ein Mähantrieb und eine Riemenscheibe. Als Bremsen dienen eine auf die Hinterräder wirkende Fußpedal-Innen-Backenbremse sowie eine auf die Differentialwelle wirkende Handhebel-Außenband-Feststellbremse. Die ausziehbare Teleskop-Vorderachse mit siebenfach verstellbarer Spurbreite ist pendelnd gelagert; die Hinterachse ist ebenfalls verstellbar (sechsfach). Des Weiteren hat der Super 3 serienmäßig eine mechanische Gemmer-Lenkung, ein Hydrauliksystem mit Kraftheber und Hydraulikpumpe, eine Fahrerplattform mit Sitzschale und einem Kotflügelsitz. Optional waren neben besagtem Mähantrieb auch ein Frontlader und ein Wetterdach.
Das Metallblech der Karosserie sowie nahezu alle Bauteile (Achse, Gestänge, Motor) sind rot lackiert; die Felgen sind gelb, die Scheinwerfergehäuse und der Rahmen des Beifahrersitzes schwarz.
Der Traktor ist mit einem Überrollbügel nachgerüstet worden. Überrollvorrichtungen sollen durch die Schaffung eines Überlebensraums schwere oder tödliche Unfälle durch Umstürzen bzw. Überschlagen des Fahrzeugs verhindern. Erst seit dem 1. Januar 1970 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen land- oder forstwirtschaftlichen Traktoren und Zugmaschinen mit Umsturzvorrichtungen ausgerüstet sein. Für Bestandmaschinen galt eine Nachrüstpflicht bis zum 1. Januar 1977. Da es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Regelung der StVZO, sondern um die Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften handelt, gilt diese Vorschrift für außerlandwirtschaftlich zugelassene Traktoren und für Nichtmitglieder der Genossenschaft nicht.
Zur Herstellerfirma:
Das französische Automobilunternehmen „Société Renault Frères“ wurde 1898/99 von den Renault-Brüdern gegründet. Seit 1919 wurden neben anderen Nutzfahrzeugen auch Traktoren hergestellt, ab 1921 auch Triebwagen und Lokomotiven. Um stärkere Anteile am deutschen Traktorenmarkt zu erlangen, kaufte Renault 1963 die zuvor eingestellte Sparte der Schlepper-Produktion von Porsche (Marke „Porsche-Diesel“; Vertrieb und Einzelteilversorgung/Ersatzteilverkauf). Nach der Allianz mit Nissan im Jahr 1999 und der Beteiligung von Nissan an Mitsubishi im Herbst 2016 ist Renault-Nissan-Mitsubishi einer der größten Automobilhersteller der Welt.