Traktor – Lanz D14:
Der „Lanz HELA D14“ ist ein Ackerschlepper in rahmenloser Blockbauweise der D-Reihe, der zwischen 1950 und 1955 von der Firma Hermann Lanz Aulendorf (HELA) hergestellt wurde.
Bei dem Model D14 handelt es sich um einen Diesel mit einem Hubraum von 1178 cm³ und einer Leistung von 10,25 KW/14 PS (stehender wassergekühlter Viertakt-Einzylinder-Diesel-Motor, Typ: KDW 415 E). Der Traktor ist mit einem Hurth-Wechsel-Getriebe (G 76) mit Kugelschaltung, fünf Vorwärtsgängen und einen Rückwärtsgang ausgerüstet. Er besitzt Hinterradantrieb und erreicht eine Geschwindigkeit von 20 Km/h.
Als Zapfwelle besitzt der Schlepper serienmäßig eine Fahrkupplung-abhängige Getriebe-Zapfwelle mit genormten Profil; optional war ein Mähantrieb mit Rutschkupplung. Als Bremsen dienen eine auf die Hinterräder wirkende Fußpedalbremse sowie eine auf die Bremstrommeln wirkende Handhebel-Feststellbremse. Die Stahl-Vorderachse ist pendelnd aufgehängt und besitzt eine Blattfederung, die Hinterachse besteht aus zwei Steckachsen. Des Weiteren besitzt der D14 serienmäßig eine staubdichte und nachstellbare Schnecken-Lenkung und einen Fahrerstand mit gefedertem Sitz mit Rückenlehne. Der Kotflügelsitz sowie ein Hydrauliksystem mit Kraftheber waren optional. Der seitliche Messerbalken des optional gewählten Mähwerks ist derzeit abgenommen.
Der Schlepper besitzt keinen Anlasser und musste stets mit Hilfe der Kurbel gestartet werden. Für ein Nachrüsten war eine andere Schwungscheibe nötig – deshalb blieb das nachträgliche Einbauen eines Anlassers oftmals aus.
Die unmittelbar vor der Herstellung des Fahrzeugs eingeführte neue Haubenmaske mit der typischen Hela-Lanze ziert bei diesem Modell bereits das Streckmetall-Luftgitter der Motorhaube. Bei späteren Modellen wurden aus dem Frontgitter Querstreben mit durchgängigem Mittelsteg.
Das Metallblech der Karosserie sowie nahezu aller Bauteile (Achse, Gestänge, Sitz) sind grün lackiert, die Felgen sowie das frontale Luftgitter rot.
Der Traktor ist nicht mit einem Überrollbügel nachgerüstet worden. Überrollvorrichtungen sollen durch die Schaffung eines Überlebensraums schwere oder tödliche Unfälle durch Umstürzen bzw. Überschlagen des Fahrzeugs verhindern. Erst seit dem 1. Januar 1970 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen land- oder forstwirtschaftlichen Traktoren und Zugmaschinen mit Umsturzvorrichtungen ausgerüstet sein. Für Bestandmaschinen galt eine Nachrüstpflicht bis zum 1. Januar 1977. Da es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Regelung der StVZO, sondern um die Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften handelt, gilt diese Vorschrift für außerlandwirtschaftlich zugelassene Traktoren und für Nichtmitglieder der Genossenschaft nicht.
Zur Herstellerfirma:
Die 1859 in Mannheim gegründete Heinrich Lanz AG war ein deutscher Landmaschinenhersteller, dessen Aktienmehrheit 1956 vom US-amerikanischen Unternehmen John Deere übernommen wurde. Die Firma stellte neben Lokomobilen für Landwirtschaft und Industrie, und landwirtschaftlichen Automobilen wie Traktoren, auch in großen Mengen Drehmaschinen, Pferdegöppel, Dresch- und Mähmaschinen, Bodenfräsen, Strohpressen, Kartoffelroder und andere Maschinen her.