Traktor – Lanz D117:
Der „Lanz HELA D117“ ist ein Ackerschlepper in rahmenloser Blockbauweise der D-Reihe, der zwischen 1954 und 1961 von der Firma Hermann Lanz Aulendorf (HELA) hergestellt wurde.
Bei dem Model D117 handelt es sich um einen Diesel mit einem Hubraum von 1400 cm³ und einer Leistung von 13,2 KW/18 PS (stehender wassergekühlter Viertakt-Zweizylinder-Reihen-Diesel-Motor, Typ: AKD 311 Z). Der Traktor ist mit einem Lanz-Kriechgang-Getriebe mit Kugelschaltung, einem Kugel-gelagertem Zahnradgetriebe, sechs Vorwärtsgängen und einen Rückwärtsgang ausgerüstet. Er besitzt Hinterradantrieb und erreicht eine Geschwindigkeit von knapp 20 Km/h.
Als Zapfwelle besitzt der Schlepper serienmäßig eine Fahrkupplung-abhängige Getriebe-Zapfwelle mit genormten Profil; optional war ein Mähantrieb mit Rutschkupplung. Als Bremsen dienen eine auf die Hinterräder wirkende Fußpedalbremse sowie eine auf das Getriebe wirkende Handhebel-Feststellbremse. Die Stahl-Vorderachse ist pendelnd aufgehängt und besitzt eine Blattfederung. Des Weiteren hat der D117 serienmäßig eine staub- und öldicht gekapselte Schnecken-Lenkung, ein Hydrauliksystem mit Kraftheber, einen Fahrerstand mit gefedertem Muschel-Sitz und zwei Kotflügelsitzen.
Das Metallblech der Karosserie sowie nahezu alle Bauteile (Achse, Gestänge, Sitz) waren grün lackiert; die Felgen sind rot.
Das Gefährt besitzt noch den optional gewählten einseitigen, klappbaren Messerbalken zum Mähen.
Der Traktor ist nicht mit einem Überrollbügel nachgerüstet worden. Überrollvorrichtungen sollen durch die Schaffung eines Überlebensraums schwere oder tödliche Unfälle durch Umstürzen bzw. Überschlagen des Fahrzeugs verhindern. Erst seit dem 1. Januar 1970 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen land- oder forstwirtschaftlichen Traktoren und Zugmaschinen mit Umsturzvorrichtungen ausgerüstet sein. Für Bestandmaschinen galt eine Nachrüstpflicht bis zum 1. Januar 1977. Da es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Regelung der StVZO, sondern um die Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften handelt, gilt diese Vorschrift für außerlandwirtschaftlich zugelassene Traktoren und für Nichtmitglieder der Genossenschaft nicht.
Zur Herstellerfirma:
Die 1859 in Mannheim gegründete Heinrich Lanz AG war ein deutscher Landmaschinenhersteller, dessen Aktienmehrheit 1956 vom US-amerikanischen Unternehmen John Deere übernommen wurde. Die Firma stellte neben Lokomobilen für Landwirtschaft und Industrie, und landwirtschaftlichen Automobilen wie Traktoren, auch in großen Mengen Drehmaschinen, Pferdegöppel, Dresch- und Mähmaschinen, Bodenfräsen, Strohpressen, Kartoffelroder und andere Maschinen her.