Urkunde aus Papier, bedruckt, mit handschriftlichen Ergänzungen, Hochformat.
Kurfürst Franz Georg von Trier (1682 - 1756) nimmt darin Bezug auf Vorkommnisse („Bubereyen“) von Jugendlichen bei der Viehhut. Er verbietet darum, Mädchen („Weibs-Personen“) zur Viehhut zu schicken und verordnet bei Nichtbeachtung des Verbotes eine Strafe von zwei Gulden, die diejenigen zu zahlen haben, die ihre Töchter oder Mägde dennoch losschicken.
Datiert ist die Urkunde auf den 2. August 1751.
Die Initiale E ist stark vergrößert und verziert, in der rechten unteren Ecke befindet sich ein ebenfalls verzierter Kreis mit der Abkürzung L. S. Diese steht für Locus sigili, lat. Ort des Siegels.