Rundschreiben des Schulrates von Ottweiler/St. Wendel an alle Schulen: "Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat um die Erstellung eines Nachweises über den Anteil der beschäftigten Schwerbeschädigten gebeten ... Schwerbeschädigte im Sinne des Schwerbeschädigtengesetzes sind Deutsche, die 1. ... Kriegsbeschädigte ... oder 2. infolge einer gesundheitlichen Schädigung durch nationalsozialistische Verfolgungs- oder Unterdrückungsmaßnahmen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen oder 3. ... durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ... oder durch einen Dienstunfall ... oder 4. infolge mehrerer dieser Schädigungen ... um wenigstens 50% in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind."