Rundschreiben des Kreisschulamtes an alle Schulleiter mit dem Wortlaut: "Das Ministerium teilt ... mit: 'Es besteht Veranlassung, nochmals darauf hinzuweisen, daß sämtliche Lehrkräfte am Dienstort zu wohnen haben. Im Interesse der Schule und zur Förderung der Beziehungen zwischen Schule und Elternhaus ist die Erfüllung der Residenzpflicht der Volksschullehrer unerläßlich.'" Es folgen Verfahrenshinweise für Ausnahmefälle, wenn z.B. keine geeignete Wohnung zur Verfügung steht oder "ungewöhnlich schwierige häusliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Lehrers vorliegen."