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Bildhalter mit dem Meisterbrief für Paul Gottfrois

Handwerks- und Industriemuseum Fellenbergmühle


Herstellung:
in: Merzig

Merkmale

Inventarnummer:
2017FMF0122
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
Bildhalter mit dem Meisterbrief für Paul Gottfrois
Sachgruppe:
Technik:
Maße:
Gesamt: H: 44,5 cm, B: 31,5 cm (Bilderrahmen)

Beschreibung

Bildhalter mit dem Meisterbrief für Paul Gottfrois.

Der 43,5 X 31,5 cm messende, hochrechteckige Bilderrahmen (mit schmalem Holzrahmen) enthält hinter Glas den im Jahre 1960 verliehenen Meisterbrief von Paul Gottfrois.

Zu Meisterbriefen allgemein:
Der Meisterbrief ist eine europaweit geltende und anerkannte Urkunde und wird nach bestandener Meisterprüfung dem Handwerksmeister, dem Industriemeister, dem Landwirtschaftsmeister und dem Fachmeister verliehen. Der Meisterbrief wird vom Prüfungsausschuss der Berufskammern des entsprechenden Berufes ausgestellt. Die Urkunde selbst ist meist schmucklos und dient lediglich dem Zweck des Nachweises über das Bestehen der Meisterprüfung. Aufwändig gestaltete Meisterbriefe - etwa historisierende Blätter, kalligraphische oder modern grafisch gestaltete Exemplare - gelten als reine Schmuckblätter und stellen in der Regel keine rechtlich gültige Urkunde dar.
Der Inhaber des Meisterbriefs kann in seinem jeweiligen Handwerk in die sog. Handwerksrolle eingetragen werden und erhält somit die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks und zum Ausbilden von Auszubildenden sowie zum Führen des Titels Meister in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen oder -freien Handwerk.
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk oder eine andere Abschlussprüfung nachweisen kann. Eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf ist nach der neuen Handwerksordnung mittlerweile nicht mehr zwingend notwendig.
In Deutschland war der Meisterbrief als zwingende Voraussetzung, einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen, von je her auf bestimmte Berufe beschränkt. Nach der neuen Handwerksordnung (2004) wurden selbst für die zulassungspflichtigen Berufe die Möglichkeiten, mit alternativen Qualifikationen den Beruf selbständig auszuüben, deutlich erweitert.

Der Wortlaut der Urkunde lautet:
"Meisterbrief vor der unterzeichneten Prüfungskommission hat heute Herr Paul Gottfrois
geb. am 5.11.1935 in Merzig die Meisterprüfung im Mechaniker Handwerk bestanden.
Saarbrücken, 21. September 1960".
Unterzeichnende waren je zwei Vertreter der Handwerkskammer und der Prüfungskommission.

Paul Gottfrois (vgl. Inv.-Nr. 2017FMF0130) wurde am 5.11.1935 als Sohn von Stephan Gottfrois, welcher wiederum der Neffe des Firmengründers und ersten Besitzers der feinmechanischen Werkstatt in der Fellenbergmühle, Johann Peter Hartfuß, war, geboren. Die im Jahre 1927 gegründete Werkstatt wurde 1932 durch Hartfuß zunächst an Stephan Gottfrois verpachtet, bevor sie 1959 durch Verkauf endgültig in dessen Besitz über ging.
Im Jahre 1967 ging die Mühle mit der Werkstatt in den Besitz seines 32-jährigen Sohnes Paul über. Dieser war aus dem praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend des Jahres 1953 im Bezirk der Handswerkskammer Saarbrücken als bester Teilnehmer hervor gegangen (vgl. Inv.-Nr. 2017FMF0120). Paul Gottfrois verlegte 1973 den Standort der Firma, die mittlerweile "Paul Gottfrois & Söhne Präzisionsmechanik G.m.b.H." hieß und ein Zulieferbetrieb für hochpräzise Teile in der Hydraulik-, Maschinenbau- und Automobilindustrie geworden war, in einen Neubau am Ritzerbach in Merzig, womit der Betrieb in der Fellenbergmühle am Seffersbach stillgelegt wurde. 1992 musste die Firma Gottfrois?? Konkurs anmelden und der Betrieb wurde endgültig geschlossen.
Paul Gottfrois verstarb am 30.10.2012 im Alter von 76 Jahren.