Antoninian, Soldatenkaiser oder Gallisches Sonderreich.
Av.: evtl. Kopf eines Kaisers mit Strahlenkrone, nach rechts; Legende verloren;
Rv.: Motiv und Legende verloren;
Die Münze stammt vermutlich aus dem 3. Jh. n. Chr. und fällt so in die Zeit der sog. Soldatenkaiser. Zwischen 235 n.Chr. (Ende der Dynastie der Severer) und 284/5 n.Chr. (Herrschaftsbeginn von Diocletian, welcher eine neue Herrschaftsordnung - die Tetrarchie - schuf) befand sich das Imperium in der sog. 'Reichskrise des 3. Jahrhunderts'. In dieser Zeit war der römische Staat einer verstärkten Bedrohung von außen ausgesetzt und hatte zudem mit erheblichen inneren Problemen zu kämpfen. Die Kaiser wurden zumeist vom Militär ausgerufen und regierten in der Regel nur eine kurze Zeit - die meisten Herrscher starben einen gewaltsamen Tod, da die häufigen Machtwechsel stets gewaltsam verliefen.
Postumus (Marcus Cassianus Latinius Postumus) gründete im Jahre 260 n.Chr. das sogenannte 'Gallische Sonderreich' (Imperium Galliarum), ohne den Kaiserthron in Rom selbst zu beanspruchen. Es war ihm möglich, die Rheingrenze erfolgreich gegen Germanischen Übergriffe zu schützen. Dieses römische Teilreich bestand im Westen des Römischen Reiches und umfasste zeitweise ganz Gallien, die germanischen Provinzen, Britannien und Spanien - zur Zeit des Tetricus I. war sein Umfang auf Gallien und Britannien beschränkt. Im Jahre 273/4 n.Chr. gelang es Kaiser Aurelianus, das 'Gallische Sonderreich' wieder in den römischen Gesamtstaat einzugliedern.
Der Antoninian wurde als Silbermünze mit einer Wertigkeit von zwei Denaren um 214 n.Chr. unter Kaiser Caracalla eingeführt. Bis in die Regierungszeit Diocletians, welcher die Prägungen in Zuge seiner 293 n.Chr. erfolgten Münzreform einstellte, hatte sich der Silbergehalt stetig reduziert, so dass es sich bei späten Antoninianen nur noch um Kupfermünzen (ggf. mit einem feinen Silberüberzug) handelte. Das markanteste Merkmal des Antoninians ist die Strahlenkrone auf dem Haupt der abgebildeten Herrscher.
Beide Seiten sind sehr stark angegriffen und nahezu zur Gänze verloren, eine Bestimmung ist so nicht möglich.