Die Handwerkskammer Saarbrücken bescheinigt 1946 die Richtigkeit der Abschrift des Meisterprüfungszeugnisses im Uhrmacherhandwerk von Herrn Rüter von 1930. Das Zeugnis berechtigt Herrn Hermann Rüter zum selbständigen Führen eines Betriebes, zur Führung des Meistertitels und zur Anleitung von Lehrlingen.