Spalte 89/90 aus dem 'Amtsblatt für das kön. Baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer' mit der Verordnung, die Einrichtung neuer Salzausschlags-Ämter betreffend. Die Verordnungen wurden im Namen des bayrischen Königs ausgesprochen (Maximilian I. Joseph, 1806 - 1825). Das Königreich Bayern hatte seinen Ursprung in dem am 26.12.1805 zu Preßburg zwischen den Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon I. und des deutschen und österreichischen Kaisers Franz I. abgeschlossenen Friedensvertrag. Am 01.01.1806 erfolgte in München die Proklamation von König Maximilian I. Joseph.
Das Königreich Bayern umfasste neben dem Kurfürstentum Bayern auch die Rheinpfalz und somit den heutigen Saar-Pfalz-Kreis des Saarlandes ('Gebiet auf dem linken Rheinufer') - das Grenz-Zollamt Habkirchen ist explizit genannt.
Das Königreich existierte bis in das Jahr 1918.