Früher getragen in der römisch-katholischen Kirche von Kardinälen bei festlichen Prozessionen, so z. B. bei der Krönung eines Papstes. Beim Tod des Kardinals wurde der Hut zunächst in Höhe der Füße auf den Katafalk gelegt und später über dem Grab aufgehängt. Zu der Zeit, als der Galero beim Konsistorium vom Papst dem Kardinal anlässlich seiner Erhebung in den Kardinalsstand überreicht wurde, stellte ihn dieser zwischen zwei Kerzenleuchtern auf einen Kredenztisch in seinem Vor- oder Arbeitszimmer aus. Dies galt als Zeichen für den Respekt der Herkunft der Kardinalswürde, nämlich direkt und unmittelbar aus der Hand des Papstes.
Am Galero hängen links und rechts rot-goldene Kordeln herab, die vor der Brust in einem dreieckigen Quastenbaum mit insgesamt 30 Quasten (15 auf jeder Seite) enden. Jede einzelne Quaste ist mit goldenem Draht verziert und besteht aus drei Strängen mit je drei kleineren Quasten. Ferner befinden sich zwei Quasten auf der Hutkrempe.
Der Galero wurde 1969 von Papst Paul VI. abgeschafft und durch das rote Birett ersetzt, Von da an war er nur noch Standeszeichen in den Wappenschilden von Bischöfen und Kardinälen.