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Verordnung zur Viehhut, von Franz Georg Churfürst

Stadtmuseum Wadern


Herstellung:
in: Wadern

Merkmale

Inventarnummer:
SMW0327
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
weitere Objektbezeichnung:
Verordnungsurkunde
Sachgruppe:
Signatur:

Typ: datiert
Wo: Zweitletzte Zeile
Was: Ehrenbreitstein, den 2ten August 1751

Typ: bezeichnet
Wo: Rückseite
Was: pro Waderen

Material:
Papier (Urkunde)
Maße:
Höhe: 33.5 cm
Breite: 20 cm

Themen

Ort(e):
Wadern

Beschreibung

Urkunde aus Papier, bedruckt, mit handschriftlichen Ergänzungen, Hochformat.
Kurfürst Franz Georg von Trier (1682 - 1756) nimmt darin Bezug auf Vorkommnisse („Bubereyen“) von Jugendlichen bei der Viehhut. Er verbietet darum, Mädchen („Weibs-Personen“) zur Viehhut zu schicken und verordnet bei Nichtbeachtung des Verbotes eine Strafe von zwei Gulden, die diejenigen zu zahlen haben, die ihre Töchter oder Mägde dennoch losschicken.
Datiert ist die Urkunde auf den 2. August 1751.
Die Initiale E ist stark vergrößert und verziert, in der rechten unteren Ecke befindet sich ein ebenfalls verzierter Kreis mit der Abkürzung L. S. Diese steht für Locus sigili, lat. Ort des Siegels.