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Dokument

Zollmuseum Habkirchen


Herstellung:
in: Speyer

Merkmale

Inventarnummer:
2007ZMH0409
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
weitere Objektbezeichnung:
Verordnung
Sachgruppe:
Material:
Maße:
Gesamt: H: 20,5 cm, B: 18 cm

Beschreibung

Verordnung im Namen seiner Majestät des Königs vom 13. Juli 1845. "Nach dem Antrage der königl. General-Zoll-Administration wird im Interesse der Erhaltung der Zollaufsicht und Ordnung hiermit verfügt, dass die Kähne, welche auf der Blies von Bliesbrücken bis zur Uhrigsmühle, in so weit die selbe Landesgrenze bildet in den Gemeinden Bliesmengen, Bliesbolgen und Habkirchen bestehen, zur Nachtzeit an Kette und Schloss gelegt werden." Das Königreich Bayern hatte seinen Ursprung in dem am 26.12.1805 zu Preßburg zwischen den Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon I. und des deutschen und österreichischen Kaisers Franz I. abgeschlossenen Friedensvertrag. Am 01.01.1806 erfolgte in München die Proklamation von König Maximilian I. Joseph.
Das Königreich Bayern umfasste neben dem Kurfürstentum Bayern auch die Rheinpfalz und somit den heutigen Saar-Pfalz-Kreis des Saarlandes mit den genannten Ortschaften und Örtlichkeiten. Das Königreich existierte bis in das Jahr 1918 - die deutsche Staatsgrenze als Solche verschob sich jedoch in dem genannten Bereich nach der Reichsgründung des sog. '2. Deutschen Kaiserreiches' im Jahre 1871 um das Gebiet des 'Reichslandes Elsaß-Lothringen' nach Südwesten, womit auch Habkirchen als Grenz-Zollamt wegfiel.