Zerbrochenes Drei-Pfennig-Stück, preußisch, zählte zum Hochzeitsbrauch: Wenn die Verhandlungen um die Mitgift ins Stocken gekommen waren, konnte eine Partei eine Münze zerbrechen. Das hieß, dass es keine Hochzeit gab, dann wurde eine Hälfte der anderen Partei zugeschickt. Anderenfalls war es eine Drohung, siehe Protokoll 11.10.1971.