Schreiben des Kultusministeriums an "alle Schulen des Saarlandes" mit dem Wortlaut: "Es besteht Veranlassung zu dem erneuten Hinweis, daß an allen Schulen des Saarlandes ausschließlich der Verkauf von Brötchen (Wecken) und Milch (in Originalflaschen) gestatttet ist, wenn dazu die ordnungsmäßig beantragte behördliche Genehmigung vorliegt."