Schreiben des Kultusministeriums an die "Herren Schulräte des Saarlandes" mit folgendem Wortlaut: "Aus gegebener Veranlassung wird verfügt, daß alle Fälle in denen eine Lehrkraft in einen Prozess verwickelt ist, umgehend nach hier zu melden sind, damit etwaige von hier zu treffende Maßnahmen (z.B. Stellung eines Rechtsanwaltes, wenn der Lehrer(in) in einem Beleidigungsprozess als Nebenkläger auftritt) rechtzeitig eingeleitet werden können."