Schreiben des Ministeriums für Kultus, Unterricht und Volksbildung an die Leitungen aller Schulen mit dem Einleitungssatz: "Seit Bestehen einer eigenen Verwaltung im Saarland wurden grundsätzlich Ernennungen zu Beamten auf Lebenszeit nicht mehr ausgesprochen, da dies durch die Anordnung der Militärregierung vom 14.10.1947 untersagt war." Diese Anordnung ist inzwischen offensichtlich nicht mehr gültig, denn im Folgenden werden die Voraussetzungen und Verfahren der Verbeamtung beschrieben.