Schreiben des Ministeriums für Kultus, Unterricht und Volksbildung an die Schulämter Ottweiler II und St. Wendel II als Antwort auf eine Anfrage mit dem Betreff: "Anträge auf Befreiung von Volksschulkindern vom Samstagsunterricht durch Erziehungsberechtigte, die den Adventisten oder ähnlichen Sekten angehören." Die Entscheidung des Ministeriums lautet: "Auf besonderen Antrag der Erziehungsberechtigten ist den adventistischen Volksschulkindern der notwendige Urlaub zur Teilnahme an gottesdienstlichen Veranstaltungen am Samstag unter der Voraussetzung zu gewähren, daß die Antragsteller schriftlich (unterstrichen) die Verantwortung für die den beurlaubten Kindern etwa erwachsenden nachteiligen Folgen in ihrer Schulentwicklung übernehmen."