Schreiben des Kreisschulamtes Ottweiler II - St. Wendel II an die Volksschule Spiesen mit dem Wortlaut: "Aus einem ... mir bewilligten Betrag stelle ich Ihrer Schule zur Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln für minderbemittelte Kinder einen Betrag von 3000.- Frs. zur Verfügung. Bezüglich der Beschaffung von Büchern für Schülerbücherein verweise ich auf meinen Hinweis ..., wonach auch Klassenlesestoff als Lernmittel für minderbemittelte Kinder angesehen werden kann."