Ein Schreiben auf Transparentpapier des Kreisschulamtes Ottweiler II mit dem Wortlaut: "Die Frage der Beschulung von schwachsinnigen und schwachbegabten Kindern soll einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Ich bitte um umgehende Mitteilung, wieviel Kinder der dortigen Schule für eine Einschulung in eine Hilfsschule in Frage kämen. Es ist zu unterscheiden zwischen schwachsinnigen Kindern, die nur in einem Heim betreut werden können und schwachbegabten Kindern, welche einer Hilfsschule zu überweisen wären. Fehlanzeige erforderlich." Aus einer handschriftlichen Notiz der Schule ist zu ersehen, dass 5 Kinder als schwachbegabt und ein Kind als schwachsinnig gemeldet wurden.