Schreiben des Kultusministeriums an "alle Schulen des Saarlandes" mit dem Wortlaut: "Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß bei Gemeinschaftsfahrten von Lehrern mit Kraftfahrzeugen (Studienfahrten, Ausflüge usw.) saarländische Omnibisunternehmer mit der Durchführung der Fahrten beauftragt werden sollen ... Es geht nicht an, daß Beamte unter Übergehung der im Saarland zugelassenen Omnibusunternehmer Fahrten mit ausländischen Kraftfahrzeugbesitzern durchführen."