Das SSM besitzt 5 Strafverfügungen des Ottweiler Bürgermeisters als Polizeibehörde, ausgesprochen gegen Eltern, bezeichnenderweise in 3 Fällen gegen (alleinerziehende?) Mütter, wegen unentschuldigter Schulversäumnisse eines Kindes. Die Verfügungen sind verbunden mit Geldstrafen von 300 bis 5000 alten Frs., sowie im "Unvermögensfall" mit Haftstrafen von 1 bis 10 Tagen. Einem Schreiben liegt die Anzeige der Lehrerin der Hauswirtschaftlichen Berufsschule Ottweiler bei, die in den Satz mündet: "Ich bitte um polizeiliche Bestrafung." Weiterhin sind hier die handschriftlichen Entschuldigungen der Mutter beigefügt, mit den Begründungen: ". . . habe viele Arbeit" oder ". . . da wir heute Waschtag habe".