Edikt von Friedrich Wilhelm, König von Preußen, zur Einführung einer Abschlussprüfung an preußischen Gymnasien, mit einer Prüfungsordnung, die als Vorläufer des 1834 in Preußen eingeführten Abiturs angesehen werden kann. Dieses "Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler" (rechts abgebildet) enthält eine differenzierte Prüfungsordnung, die 6 schriftliche und 10 mündliche Prüfungsteile fordert: Deutsch, Latein, Griechisch, Französisch, Religion, Mathematik, Geschichte/Geographie, Naturbeschreibung, Physik, philosophische Propädeutik. Das Bestehen der Prüfung war zwar noch keine Voraussetzung für den Zugang zur Universität, aber notwendig für den Eintritt in den höheren Staatsdienst.