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Reliefstele

Römermuseum Schwarzenacker


Herstellung: Original: ca. 100-275 n. Chr. (mittlere römische Kaiserzeit)
in: Schwarzenacker

Merkmale

Inventarnummer:
2008RMS0832
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
Reliefstele
Material:
Sandstein (Original)
Kunststeinmörtel
Technik:
gegossen
gemeißelt (Original)
geglättet (Original)
Maße:
Gesamt: H: 208,7 cm, B: 58,4 cm, T: 37,5 cm, H: 49,8 cm (Bild), B: 49,6 cm (Bild)

Beschreibung

Abguss eines Sandsteinblockes mit der Darstellung der Göttin Epona. Der untere Teil des Originals ist grob behauen, im oberen Drittel befindet sich das reliefierte Bildfeld. Auf der rechten Seite sind zwei schräge Ankerschlitze zur Befestigung an einer Mauer eingehauen.

Das Relief zeigt das Bild der auf einem Sessel sitzenden Göttin Epona mit zwei Pferden (vgl. 2008RMS0288). Die Göttin trägt ein bis zu den Füßen reichendes Gewand. Auf der rechten Schulter liegt ein Überwurf, auf der linken Schulter ist eine runde Gewandspange zu erkennen. Die schulterlangen Haare werden von einem Band gehalten. Bei den Pferden handelt es sich um die für die römische Zeit typische kleinwüchsige Pferderasse mit Bürstenmähne. Das rechte Pferd neigt sich mit dem Kopf nach der Futterschale im Schoße der Göttin. Diese greift in den mit dem typischen Haarknoten geschmückten Haarschopf des Pferdes. Das stärker fragmentierte linke Pferd neigt den Kopf nach vorne und hat sein rechtes Bein etwas erhoben.

Die Epona gilt in der Regel als vorrömisch-keltische Gottheit, die von der gallischen Bevölkerung auch nach ihrer Eingliederung in das Römische Reich weiter verehrt worden sei. Für die Latènezeit gibt es jedoch keine Belege für die Darstellung oder Verehrung einer weiblichen Pferdegottheit. Erst um 100 n. Chr. setzen Belege für den Namen und die bildliche Darstellung ein. Sie häuften sich im 2. Jahrhundert, bis zum 4. Jahrhundert ist die Verehrung weiter zu verfolgen.

Die bildlichen Darstellungen der Epona - meist ohne Inschrift - lassen sich in mehrere Gruppen aufteilen: ein "Reichstypus", bei dem die Göttin von Pferden flankiert ist (zu diesem Typ zählt die Darstellung von Schwarzenacker) sowie die reitende Göttin mit Früchten (vor allem im Rheingebiet) bzw. mit Füllhorn und Opferschale (Mittelgallien). Nach der neueren Einteilung von Marion Euskirchen gehört die Stele von Schwarzenacker zum Typ VI, Variante 1 (siehe Literatur: Euskirchen 1993, 804 Nr. 213).

Der Reichstypus war auf Kultbildern in Gallien weit verbreitet. Die Göttin gewährte Pferden, Reitern sowie Reisenden Schutz. Speziell die Treverer waren als Reiter berühmt und kamen als Fuhrleute weit herum. Aber auch Angehörige der römischen Reiterei verehrten Epona als Schutzgöttin der Pferde und Maultiere, wie zahlreiche Weihinschriften zeigen.

Darüber hinaus war Epona mit Aspekten der Fruchtbarkeit und des Wohlstands verbunden. Sie wurde nicht nur im Tempel verehrt, sondern vor allem im Wohnhaus, im Pferdestall und am Straßenrand, wie auch die Fundsituation der Stele von Schwarzenacker dokumentiert.

Literatur

Keller, Josef / Alfons Kolling: Bodenfunde und Ausgrabungen des Saarlandes von 1953-1954 (= Bericht der Staatlichen Denkmalpflege im Saarland, 7), 1959, S. 73
Schindler, Reinhard: Gallorömische Götter, Kulte und Heiligtümer im Saarland (= Bericht der Staatlichen Bodendenkmalpflege im Saarland, 12), 1965, Abb. Tafel 14
Kolling, Alfons: Funde aus der Römerstadt Schwarzenacker und ihrer nahen Umgebung. Bilder und Texte, Homburg, 1971, S. 51, Abb. Nr. 15; 16; Taf.65
Kolling, Alfons: Die Römerstadt in Homburg-Schwarzenacker, Homburg-Saarpfalz, 1993, S. 42f., Abb. Tafel 80
Euskirchen, Marion: Epona (= Bericht der Römisch-Germanischen Kommission, 74), 1993, S. 804, Abb. Nr. 213
Melcher, Ralph (Hrsg.): An heiliger Stätte. Römische Kulte und Heiligtümer an der Saar, Saarbrücken, 2006, S. 28; 29, Abb. Nr. 16
Kolling, Alfons: Schwarzenacker. Eine römische Kleinstadt zwischen Metz und Mainz. Germania Romana III. Römisches Leben auf germanischem Boden (= Gymnasium Beiheft, 7), 1970, S. 79-81
Gans, Henning: Der Hund bei Epona (= Trierer Zeitschrift, 60/70), 2006/07, S. 137-165