Doppelspitzbarren von rechteckig-spindelförmiger Form mit vierkantigen Spitzen; korrodiertes Eisen.
Doppelspitzbarren sind die häufigste eisenzeitliche Barrenform. Bislang sind etwa 700 Barren dieser Form erfasst. Sie sind vor allem im süddeutschen, schweizerischen und ostfranzösischen Raum verbreitet (siehe Literatur: Drescher 1976, 68 Abb. 19). Sie wurden ab der frühen Eisenzeit produziert (ab 800 v. Chr.), der Großteil datiert aber in die späte Latènezeit und in die Römische Kaiserzeit. Es ist bisher nicht gelungen, die Formen zeitlich zu ordnen, weshalb sie sich nur in gesichertem Befundzusammenhang zeitlich näher einordnen lassen.
Sie kommen zumeist als so genannte Hortfunde vor und werden als Opfergaben (an einen Schmiedegott?) interpretiert. So kommen sie z. B. im Mithrasheiligtum des Limeskastells Oberflorstadt und im Heiligtum von San Zeno in Südtirol vor (siehe Drescher 1976, 67).
Die Barren wurden meist aus mehreren Einzelstücken zusammengeschweißt, wie Schweißlinien und Schlackenbänder an der Oberfläche zeigen. Weiches Schmiedeeisen wurde mit härtbaren Stahl zusammen verarbeitet. Äußere Merkmale, die auf die Art des Materials schließen lassen, gibt es nicht.
Mittels der Spitzen konnte der Schmied den Barren auch im glühenden Zustand mit der Zange halten und die benötigte Materialmenge abtrennen. Die dünn ausgeschmiedeten Enden ließen zudem einen Rückschluss auf die Reinheit und die Schmiedbarkeit des Materials zu.