'Folge der Verordnung über die Pass-Gebühren, oder Weg-Zölle. Auszug aus dem Register der Beschlüsse des Regierungs-Kommissars in den vier neuen Departementen des linken Rheinufers.' Original-Dokument, 15 Seiten (Blattsammlung). Erlassen von Regierungs-Kommissar Rudler, Mainz 1797. Gedruckt bei Andreas Craß, Departements-Buchdrucker. Im Jahre 1797 (bestätigt 1801 und 1803) wurde das linksreinische Gebiet des 'Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation)', nachdem es bereits zwischen 1790 und 1792 von sog. französischen 'Revolutions-Truppen' besetzt worden war, offiziell Teil der neuen französischen Republik. Fielen dadurch auch die alten Grenz-Zollämter weg (Verlegung an den Rhein), so bedurfte es jedoch weiterhin Reglungen zu Brücken- und Wegzölle und zu Passgebühren.