Informations-Schild aus einem Zoll-Lager. Text (weiße Farbe handgemalt auf schwarzem Grund): 'Zoll u. steuerbegünstigt. Schweröl zum verheizen. Es ist Zollgut u. darf nur zu dem vorgesehenen Zweck verkauft werden!'. Jede Brennerei, Brauerei oder jedes Heizöllager hat Zoll-Lager, in denen die Güter so lange Zollgut bleiben, bis sie aus dem Zoll-Lager entfernt bzw. verkauft werden (erst in diesem Moment entsteht die Steuer; der Zoll überwacht das Steuerrecht). In vorliegendem Fall verwies das Schild darauf, dass das gelagerte, geringer besteuerte Heizöl nur zu Heiz-Zwecken abgegeben werden durfte, und nicht etwa als - höher besteuerter - Diesel-Treibstoff.