Die s/w-Fotografie zeigt das 'alte' Zollgebäude in Habkirchen, Blieskasteler Straße, während der Renovierungsarbeiten im Jahre 1959. Vor der endgültigen Angliederung des Saarlandes an die BRD (bis 1959 zoll-technisch zu Frankreich gehörend) - und der damit verbundenen Zoll-Grenzveränderung/-rückverlegung - wurde das alte Zollgebäude in der Blieskasteler Straße (Anbau von 1936) reaktiviert und renoviert. Es versah an dieser Stelle allerdings nur bis 1964 seinen Dienst (Verlegung des Zollamts an den neuen Standort an der fertiggestellten Umgehungsstraße B 423), danach wurden die freigewordenen Räumlichkeiten von der 'Motorisierten Grenzaufsichtsstelle Habkirchen' genutzt.