Stockmaß zum Vermessen von Pferden. Seit 1741 wird mit dem Begriff Stockmaß die Rumpf- oder Widerristhöhe von Haussäugetieren bezeichnet, mit ihm wird die eigentliche Größe des Tieres angegeben. Ermittelt wird sie mit einem sogenannten Stockmaß. Wichtig war die Ermittlung des Stockmaßes durch die diensthabenden Zollbeamten im Zusammenhang mit den Einfuhrbestimmungen von Pferden bzw. Ponys. Der Zolltarif unterscheidet zwischen Pferden und Kleinpferden. Das Maß eines Kleinpferdes beträgt 147,3 cm = 58 Zoll.