Mehrere Kaimanhäute übereinander geschichtet. Durch Zollbeamte sichergestellte Schmuggelware. Der Handel mit Teilen von Reptilien oder Erzeugnissen aus diesen ist laut Washingtoner Artenschutzabkommen verboten.
Mehrere Kaimanhäute übereinander geschichtet. Durch Zollbeamte sichergestellte Schmuggelware. Der Handel mit Teilen von Reptilien oder Erzeugnissen aus diesen ist laut Washingtoner Artenschutzabkommen verboten.
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Erkennungshandbuch (=4b, 3), Siegburg: Daemisch Mohr GmbH, 1993