Die s/w-Fotografie zeigt die Durchsuchung eines Koffers durch französische Zollbeamte an der saarländisch-pfälzischen Grenze. Da das Saarland von 1947 bis 1959 wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen war, wurde die Zollhoheit vom französischen Zoll wahrgenommen. Die Grenzen zur Bundesrepublik verliefen im Bereich des Nordsaarlandes bzw. der heutigen Bundeslandgrenze zu Rheinland-Pfalz.