Das s/w-Foto zeigt zwei Französische Zollbeamte vor dem Deutsch-Französischen Gemeinschaftszollamt in der Blieskasteler Straße in Habkirchen. Bei dem kleinen Anbau handelt es sich um das 1936 errichtete ('neue') Zollhäuschen. Das Saarland gehörte zwischen 1920 und 1935 zu großen Teilen als 'Saargebiet' zolltechnisch zu Frankreich (verwaltet durch den Völkerbund) - nach dessen Rückgliederung an das Deutsche Reich wurde das Zollamt in Habkirchen wieder reaktiviert und bald darauf das neue Zollhäuschen errichtet. Nach der (wirtschaftlichen/zolltechnischen) Angliederung des des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1959 wurde dieses Gebäude erneut als Zollamt genutzt ( für die französische Zollverwaltung - das deutsche Zollamt befand sich im Untergeschoss des Wohnhauses links daneben). Nach dem Umzug des Zollamtes von seinem alten Standort an der Blieskasteler Straße an die neue Umgehungsstraße B 423 im Jahre 1964, wurden die freigewordenen Räumlichkeiten von der 'Motorisierten Grenzaufsichtsstelle Habkirchen' genutzt.