Reisepass für das Ausland/Passeport pour l'Etranger von Herrmann Josef Weishaar, geb. am 03. 09. 1914, ausgestellt am 13.06.1934 vom Präsident der Regierungskommission. Weiter Erklärungen: 'Reisepass für das Ausland der Regierungskommission des Saargebietes - bestimmt für Saareinwohner deutscher Staatsangehörigkeit, als Schutzbefohlene Frankreichs (Seite 1). Der Präsident der Regierungskommission des Saargebietes ersucht die mit der öffentlichen Ordnung beauftragten Behörden, den Inhaber dieses Passes frei und ungehindert durchreisen zu lassen' (Seite 4). Die Reisepässe des Saargebiets wurden durch eine Regierungskommission am 15.06.1921 eingeführt und galten für 'Saareinwohner deutscher Staatangehöriger, als Schutzbefohlene Frankreichs'. 1920 wurden Teile des heutigen Saarlandes als 'Saargebiet' vom Deutschen Reich abgetrennt und unter Völkerbundsmandat gestellt (bis 1935). Auch Zoll- und Verwaltungs-technisch gehörte das Saargebiet in dieser Zeit zu Frankreich.