'Passeport' von Maria Fleisch, geb. am 28.07.1905, ausgestellt im französischen Konsulat in Saarbrücken am 08.06.1953. Hinweis-Text: 'Jeder Saarländer, der sich ins Ausland begibt, muss im Besitz eines ordnungsgemäßen Reisepasses sein, der in allen Fällen bei Entgegennahme auf Seite 3 von ihm zu unterzeichen ist. Bevor er aus dem Saarland ausreist, muss er ggf. bei den zuständigen Konsulaten das Einreise- und evtl. das Durchreise-Visum einholen. Die im Ausland ansässigen Saarländer müssen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft im konsularischen Bezirk beim zuständigen französischen Konsulat registrieren lassen. Diese Formalität kann schriftlich erfolgen, wenn die Betreffenden außerhalb der Stadt wohnen in welcher der Konsul seinen Sitz hat. Die Liste der französischen Konsulate im Ausland kann in Saarbrücken, Am Staden 10 (Konsulat) oder bei der Landespassstelle Saarbrücken eingesehen werden'. 1946 wurde das Saarland - zunächst erneut als 'Saargebiet' - aus der franz. Besatzungszone ausgegliedert, um eine eigene politische Verwaltungseinheit zu bilden. Johannes 'Joho' Hoffmann war der erste Ministerpräsident des Saarlandes. Zolltechnisch gehörte das Saarland in dieser Zeit wieder zu Frankreich (bis 1959). Für die Saarländer wurden keine besonderen Reise-Pässe mit deutschen Inschriften gedruckt, weil das Saarland gemäß seiner Verfassung im Außenverhältnis mit anderen Staaten durch die 'République Française' vertreten wurde. Für die Pässe der Saarländer verwendete man deshalb dieselben Vordrucke, die auch in Frankreich für französische Staatsbürger ausgestellt wurden. Aussteller der Reisepässe für die Saarländer war demgemäß auch die Vertretung Frankreichs an der Saar.