In der Ernennungsurkunde vom 19.02.1936 wird der Zollanwärter Johann Haubner durch den Präsidenten des Landesfinanzamts Würzburg (Reichsminister der Finanzen) im Namen des Führers und Reichskanzlers zum Zollassistenten im Reichsdienst ernannt (vgl. Inv. Nr. 2007ZMH0189). Kopie, in Kunststoff-Schutzfolie eingeschweist. 1935 kehrte das Saargebiet nach einer Abstimmung 'zum Reich' zurück, die Zollgrenze Deutschlands wurde in diesem Bereich wieder identisch mit der Landesgrenze zu Frankreich. Die seit 1871 nicht mehr genutzten dt.-frz. Zollstellen (Elsass-Lothringen war zwischen 1871 und 1918 wieder Teil eines 'Deutschen Reiches', die Grenze zu Frankreich - und damit auch die Zollämter - lag in diesem Zeitraum also in den Vogesen und jenseits von Lunéville und Metz) wurden im Gebiet des Saarlandes wieder besetzt.