Verordnung aus der franz. Zeit (Revolutionszeit), Original, in Bilderrahmen. Die zweisprachige Verordnung (frz.-dt.) ist mit 'Proclamation' betitelt und steht unter dem revolutionären Motto: 'Liberté Egalité Fraternité ou mort.' / 'Freiheit, Gleichheit, Bruderliebe oder Tod.' Aufgegeben 'im Hauptquartier zu Oberingelheim am 21 Regenmonath im 3ten Jahr der ein=und unteilbaren Frankenrepublik' durch 'Cavaigne und Merlin von Thionville, Volks=Repräsentant der Rhein= und Moselarmee' (09.02.1795). Sie enthält Vorgaben und Reglungen zur Forstwirtschaft. Bereits im Spätherbst 1794 hatten die französischen Revolutionsheere im Verlauf des '1. Koalitionskrieges' (1792 - 1797) das linke Rheinufer besetzt. Die Annexion wurde im Vorfrieden von Leoben (1797) vorbereitet sowie im Frieden von Campo Formio (1797) und im Frieden von Lunéville (1801) abschließend geregelt. Zum Zeitpunkt der Ausgabe der Verordnung war das Gebiet also unmittelbar zuvor 'französisch geworden' und unterstand noch einer Miltitärbehörde (die Einteilung in Départements erfolgt erst 1798). Der Französische Revolutionskalender('republikanischer Kalender') wurde infolge der Französischen Revolution von 1789 geschaffen und galt offiziell ab dem 22.09.1792. Am 5.11.1793 entschied der Nationalkonvent, auch die Zählung der Tage und Monate zu erneuern - dieser '2. republikanische Kalender' trat am 24.11.1793 rückwirkend ab dem 22.09.1792 in Kraft. Der republikanische Kalender galt bis zum 31.12.1805 - Napoleon I. führte 1806 den gregorianischen Kalender wieder ein. In den Teilen Deutschlands und Europas, die während der napoleonischen Zeit zum französischen Staatsgebiet gehörten, galt der Revolutionskalender verbindlich in öffentlichen Angelegenheiten. Bei dem '21ten Regenmonath im 3ten Jahr' der frz. Republik handelt es sich um den 09.02.1795.