Urkunde über den Freikauf des Peter Becker von der Leibeigenschaft, Original, Druck in Tintenschrift, im Glas-Bildhalter. Peter Becker stammte aus Jägersburg im Oberamt Zweibrücken - die Freiheit wurde demnach gewährt 'von wegen des Durchlauchigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl des Zweyten, Pfalzgraven bei Rhein, zu Bayern, zu Jülich, Cleve und Berg Herzogen, Fürsten zu Mörs, Graven zu Veldenz, Sponheim, der Mark Ravensperg und Rappoltstein, Herrn zu Ravenstein und Hohenack, u. u.' Dieser Herzog (* 29.10.1746) ist allgemein als Karl II. August bekannt, was sich aus seiner genealogischen Zählung als Pfalzgraf von Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler ergibt. In der Zählung der Linie Pfalz-Birkenfeld-Zweibrücken kann er jedoch auch als Karl III. August gezählt werden. Nach dem Tod seines Onkels Christian IV. am 5.11.1775 folgte er ihm als Herzog des Wittelsbacher Territoriums Pfalz-Zweibrücken nach (bis 1795; zugleich Pfalzgraf bei Rhein). Er ließ das in der Nähe von Homburg/Saar gelegene Schloss Karlsberg errichten (1778 - 1788). Die beiden letzten Lebensjahre verbrachte er im Mannheimer Exil, da die Truppen der Französische Republik sein linksrheinisches Fürstentum besetzt hatte. Ausgestellt wurde das Schreiben vom Präsidenten und Direktor der 'Fürstlich Pfalz=Zweybrückischen Renthkammer' am 22.12.1778. Peter Becker siedelte nach seiner 'Befreiung' in das Nassauische Landamt Ottweiler über. Oben ist als Kopf des Dokuments das Wappen von Pfalz-Zweibrücken aufgedruckt - 'gesiegelt' ist es durch ein gedrucktes/gestempeltes und aufgeklebtes weißes Papiersiegel.