Das Original des Freiheitsbriefes aus dem Jahre 1550 wurde in Folge der Nutzung der Ortschaft Ottweiler als Residenzstadt des Grafen Johann I. aus dem Hause Nassau-Saarbrücken den Einwohnern überreicht. Auf Bitten seiner Untertanen entließ er sie durch den zugeteilten Freiheitsbrief aus der Leibeigenschaft und verlieh ihnen die Stadtsbürgerschaft. Erhofft wurde darin einen Zuzug Gewerbetreibender, die sich in Ottweiler ansiedeln und die Wirtschaft beleben sollten. Die Bürgerschaft war jedoch mit Pflichten verbunden. So konnten die Stadtbürger vom Grafen zum Kriegsdienst berufen werden und hatten für die Instandhaltung der Stadtmauern und Wehrtürme zu sorgen. Um die kostspielige Unterhaltung der Mauern zu ermöglichen, gestattete Johann I. den Einbehalt eines Drittels der Verbrauchsteuer, 'zwei Pfennig Steuer von jeder Maß Wein' sowie Einnahmen aus Grundbesitz. Desweiteren war für das Bürgerrecht der Besitz und die Instandhaltung eines Hauses erforderlich. Leibeigene des Grafen durften nicht ohne Zustimmung einen Bürger heiraten, da es für ihn einen Machtverlust bedeutet hätte. Neben den Rechten und Pflichten, die der Freiheitsbrief den Bürgern auferlegte, gibt er Auskunft über die Stadtverwaltung. So rechneten vier gewählte Bürger neben Schöffen die Getränkesteuer ab oder entschieden neben den Schultheißen über Geldstrafen bei Straffälligkeiten innerhalb der Einwohnerschaft.