Kopie einer Urkunde vom 23.07.1392, s/w, in Bilderrahmen. Es geht um die Schlussverhandlung im Kapitelsaal des Klosters Neumünster. Anwesend waren die Äbtissin Mechthild, alle Konventualinnen und der Notar Petrus von Meisenheim. Verhandlungssache: Ein Pfarrer von Kirchheim hatte sich durch ein päpstliches Dekret zum Pfarrer von Freimersheim bei Alzey ernennen lassen, obwohl Neumünster in die Pfarrei inkorporiert war. Es kam zu einem langwierigen und kostspieligen Prozess, an dem päpstliche Kaplane und Richter sowie Johann von Lessen, der Anwalt der Abtei, beteiligt waren. Der Parrer aus Kirchheim unterlag und wurde zu den Kosten verurteilt. Das Original befindet sich im Landesarchiv Saarbrücken (Abt. 146, Nr. 18). Gründung der Abtei Neumünster als Kanoniker-/Chorherren-Stift St. Terentius um 865, Neugründung als Benediktinerinnenkloster im Jahre 1005 ('novum monasterium'), sukzessiver Neubau im 13. Jh. ('St. Terentius III'), Zerstörung 1553, Auflassung nach 1574/6 nach Einführung des Protestantismus.