Aushang einer Polizeiverordnung mit dem Titel: "Oberpolizeiliche Vorschriften betr. die Errichtung und den Betrieb von Bäckereien und solchen Konditoreien, in denen neben den Konditorwaren auch Bäckerwaren hergestellt werden vom 2. November 1906", ausgestellt von der Ortspolizeibehörde; Papier auf Karton. Der Aushang hing aus im Betrieb von Ernst Hoffmann in Altenglan (Kreis Kusel) mit folgenden Angaben: "Länge des Arbeitsraumes 6 Meter, Breite des Arbeitsraumes 5 Meter, Höhe des Arbeitsraumes 3 Meter, Luftraum Inhalt 90 Kubikmeter, Es dürfen regelmäßig beschäftigt werden 6 Personen."