Polizeiliches Verbotsschild bezüglich des Verhaltens in einem Verkaufsladen; fünf Textzeilen auf hellem Grund; mit Holzrahmen. Die Verbote beziehen sich auf das "Anfassen der Ware vor dem Kauf", das "Mitbringen von Hunden" in den Laden und das "Ausspucken auf den Boden".