Broschüre mit blauem Einband: "Statut der Zwangsinnung für das Bäcker- und Konditor-Handwerk zu Schiffweiler"; Umfang: 30 Seiten (Paragraf 1 bis 61); Inhalt: Aufgaben der Innung, allgemeine Rechte und Pflichten der Innungsmitglieder. Zwangsinnungen wurden in vielen Gewerken seit Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland eingeführt.