Die beiden fotografischen Kopien zeigen eine in französischer Sprache verfasste Urkunde über den Prozess gegen Henri Lonseburr aus Wallerfangen.
Der Goldschmied Henri Lonseburr aus Wallerfangen wurde wegen des Vorwurfs der Falschmünzerei in Lambouxwiller inhaftiert und am 4. April 1575 durch den Amtmann von Salbourg verhört. Die Befragung ergab, dass er ein Jahr lang aus Azursteinen falsche 5-Taler-Goldstücke hergestellt hatte, die dann ein Komplize namens Gary in Wallerfangen und Lambouxwiller in Umlauf gebracht hatte. Am 21. Mai 1575 wurde Henri Lonseburr öffentlich hingerichtet. Man hatte ihn am Halseisen ausgestellt und in Nancy zum Tod durch Kochen in siedendem Öl verurteilt.