Der Gesellenbrief aus festem Karton für den Uhrmachergesellen Peter Franz aus Köllerbach-Engelfangen (geb. 1897) dokumentiert, dass Peter Franz im heimischen Betrieb mit seinem Vater als Lehrherrn vom 1.4.1914 bis 14.3.1916 das Uhrmacherhandwerk ordnungsgemäß erlernt und sich während dieser Zeit sehr gut betragen und am 13. März 1916 die Gesellenprüfung mit genügendem Erfolge bestanden hat. "Wir sprechen ihn hiermit zum Gesellen und wünschen ihm auf seinem ferneren Lebenswege Glück und Segen". Der Brief wurde unterschrieben vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses A. Metzger, dem Meisterbeisitzer Louis Siebenpfeiffer und dem Gesellenbeisitzer P. Schütze und abgestempelt mit dem Stempel der Freien Uhrmacherinnung für das Saargebiet. Das Saargebiet wurde durch den Versailler Vertrag als Mandatsgebiet des Völkerbundes geschaffen (Artikel 45-50). Es bestand zwischen 1920 und 1935 und bestand aus dem Südteil des Regierungsbezirks Trier der Preußischen Rheinprovinz und dem Westteil der bayerischen Pfalz, es war um ein Viertel kleiner als das heutige Saarland. Die Innung hatte zum Zeitpunkt der Prüfung wohl schon diesen Namen, obwohl das Saargebiet erst 1920 gegründet wurde.