Bekanntmachung in Form eines Zeitungsartikels, betreffend die Berufsschulpflicht aller männlichen und weiblichen Jugendlichen vom 14. bis 17., bei Lehrlingen bis zum 18. Lebensjahr, sowie Informationen zur "Anmeldung zum Schulbesuch" und zur "Neuaufnahme" incl. Strafandrohung, unterzeichnet von Bürgermeister Dr. Löwer und für die Ottweiler Berufsschulleitung von J. A. Killius.