Kopie eines 'Sauf conduit' / Ausweises. Zweisprachiger Reiseausweis (dt./frz.) von Albert Schneider; gültig in der Zeit vom 18. März 1921 bis 10. Mai 1921 für mehrere Reisen mit der Eisenbahn. Ausgestellt in Dudweiler am 18. März 1921 durch die Regierung des Saargebietes. Das Saarland gehörte zwischen 1920 und 1935 zu großen Teilen als 'Saargebiet' unter Völkerbundsmandat (zolltechnisch) zu Frankreich. Reisen, insbesondere ins deutsche Reichsgebiet, waren nur mit einen Reiseausweis möglich.