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Kennkarte

Zollmuseum Habkirchen


Herstellung:
in: Köln

Merkmale

Inventarnummer:
2007ZMH0251
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
Kennkarte
weitere Objektbezeichnung:
Kopie
Material:
Maße:
Gesamt: H: 15 cm, B: 10 cm (unaufgeklappt)

Beschreibung

Kopie der Kennkarte von Rudolf Marx. Ausgestellt am 16. September 1939 vom Polizei-Präsidenten in Köln. Er war der Großvater von Klaus Oberhauser mütterlicherseits. Herr Marx lebte mit seiner Ehefrau Charlotte geb. Michel in Köln. Als Jude musste er bei der Fa. Glanzstoff Gaskessel reinigen. Die Glasrückstände in den Kesseln schlugen auf die Augen, dadurch erblindete er. Im letzten Jahr des "Dritten Reiches" wurde er mit seiner Frau in ein Sammellager am Rand von Köln gebracht, zum Abtransport in ein Konzentrationslager. Ein hoher Polizeibeamter, ein Bekannter der Familie, rettete ihnen das Leben. Dieser Polizeibeamte bestach einen Soldaten mit ein paar Flaschen Wein, damit er nicht hinsieht, wenn die Beiden verschwinden. In den letzten 8 Monaten des zweiten Weltkrieges haben sie sich in einem Gartenhäuschen versteckt. Näherte sich eine Person dem Versteck verschwand Herr Marx in einem Loch im Boden der Hütte. Seine Frau legte dann einige Bretter darüber und darüber einen Teppich. Als Köln bombardiert wurde, versteckten sie sich in dem Keller eines Wohnhauses. Beim Einmarsch der Alliierten wurde Haus für Haus durchsucht und als ein Amerikaner in den Keller kam, trat Herr Marx vor und zeigte seine jüdische Kennkarte. Der Soldat nahm ihm die Kennkarte aus der Hand und hat sie mit den Worten "In Deutschland gibt es keine Juden mehr" durchrissen. Da Herr Marx perfekt englisch und französisch sprach, konnte er dem Soldaten seine Lage erklären. Er war nach dem Krieg Dolmetscher bei den Alliierten in der Stadt Köln. Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (RGBl. I S. 913) als ?allgemeiner polizeilicher Inlandausweis? eingeführt.
Kennkarten erhielten auf Antrag alle deutschen Staatsangehörigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland hatten. Zuständig für Entgegennahme der Anträge waren die Ortspolizeibehörden, für die Ausstellung die Passbehörden. Es bestand 'Kennkartenzwang'. Durch die ?3. Bekanntmachung über den Kennkartenzwang" am 23.07.1938 wurden Juden verpflichtet, bis zum Jahresende eine Kennkarte zu beantragen, die sie unaufgefordert bei allen Behördenbesuchen vorzulegen hatten. Im August 1938 erließ das Reichsinnenministerium außerdem eine Liste von offiziell genehmigten ?jüdischen? Vornamen. Nach der ?Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen? vom 17.08.1938 mussten Juden mit nichtaufgeführten Vornamen entweder ?Israel? oder ?Sara? als zusätzlichen Vornamen annehmen. Beide Verordnungen traten am 1. Januar 1939 in Kraft. Bei diesen speziellen Karten ersetze der Buchstabe 'J' den dtsch. Reichsadler mit Hakekreuz auf der Vorderseite.

Literatur

Altenkirch, Gunter: Pässe und andere Legitimationsausweise. Mit einigen Beiträgen zum Reisen in früheren Zeiten, Verkehrsregelungen im 19. Jahrhundert, Reisebeschreibungen im 19. Jahrhundert, Reisen mit der Bliestalbahn um 1900 und vieles mehr, Gersheim/Rubenheim: Selbstverlag, 1993
Sattler, Karl-Otto: Die Grenzen kamen, die Grenzen gingen: das Zollmuseum Habkirchen: mal deutsch, mal französisch. Eine Europäische Geschichtslehrstätte an einem saarländisch-lothringischen Treffpunkt, in: Die besonderen Museen, Kirkel, 1995
Bedürftig, Friedemann: Lexikon Drittes Reich, Zürich/München: Piper Verlag, 1997