"Ich bitte den zur Entlassung stehenden Schulkindern mitzuteilen, dass sie zwischen dem 14. und 15. Lebensjahr den saarländischen Personalausweis zu beantragen haben, andernfalls sie bestraft werden."
"Ich bitte den zur Entlassung stehenden Schulkindern mitzuteilen, dass sie zwischen dem 14. und 15. Lebensjahr den saarländischen Personalausweis zu beantragen haben, andernfalls sie bestraft werden."