Die Anlage zum Rundschreiben Nr. 2 listet "Die gültigen Bestimmungen über Beitritt, Beitrag und Benutzung der Jugendherbergen" auf, unter anderem sind die Preise in "Frs." aufgeführt, unten links als "ges." abgezeichnet von 5 Lehrpersonen, auf der Rückseite von einer Person.