"An die Schulbeauftragten des Jugenherbergswerks; an die Jugendorganisationen und Sportvereine". Rundschreiben Nr. 2 des Verwaltungsauschusses der Jugendherbergen des Saarlandes, Ursulinenstr. 22, vom 29.9.48, 2 Seiten, auf der Rückseite unten links als "ges." abgezeichnet von einer Lehrperson. Das Schreiben informiert über geöffnete Jugendherbergen und die Modalitäten des Besuchs.